09.06.2009
Österreichisches Normungsinstitut
Beurteilung und Sanierung vorgenutzter Liegenschaften
Alles rund ums Thema Altlasten wie Benennungen und Definitionen sowie der Umgang hinsichtlich Beurteilung und Sanierung von vorgenutzten Liegenschaften deckt die soeben in Neuausgabe erschienene ÖNORM S 2085 ab.
Altlasten können (immer noch) ein Risiko für Umwelt und Menschen darstellen. Um objektiv festzustellen, ob tatsächlich Gefahren vorhanden sind, ist eine genau geregelte Vorgehensweise erforderlich, ebenso wie bei einer allfälligen nachfolgenden Sanierung. Die Grundlagen dafür liefert die soeben in Neuausgabe erschienene ÖNORM S 2085.
Für die Beurteilung des Umweltzustands von vorgenutzten Flächen, wie ehemaligen Industriestandorten, liegt seit 1. April 2009 die neue ÖNORM S 2093 vor (vgl. auch CONNEX 166 vom Dezember 2008, Seite 2). Ziel dieser Norm ist es, Potentiale und Defizite von Grundstücken aufgrund des Umweltzustands nachvollziehbar aufzuzeigen und plausible Voraussetzungen für die Planung von Nachnutzungen sowie die Kostenermittlung zu schaffen.
Neu geregelt sind seit April 2009 auch die grundlegenden Benennungen und Definitionen für die Erkundung, Beurteilung und Sanierung von Altablagerungen und Altstandorten. Sie finden sich in der Neuausgabe der ÖNORM S 2086. "Altlasten" werden darin definiert als "Altablagerung oder Altstandort, die/der nach den Ergebnissen einer Gefährdungsabschätzung eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt darstellt".
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