28.06.2010
Villeroy & Boch
Zum Bußgeldbescheid der EU-Kommission
622 Mio. EUR Strafe hat die EU-Kommission gegen Badezimmer-Hersteller wegen illegaler Preisabsprachen/Kartellbildung verhängt. Das verhängte Bußgeld sei in keiner Weise gerechtfertigt, sagt man bei Villeroy & Boch und wird Klage erheben.
Die gegen das Unternehmen von der EU-Kommission erhobenen Vorwürfe der Preiskoordination entbehren nach Überzeugung der Villeroy & Boch AG, Mettlach/D, jeder Grundlage. „Aus unserer Sicht ist die Argumentation der EU-Kommission für den Sanitärkeramikmarkt absolut nicht nachvollziehbar“, sagt Vorstandsvorsitzender Frank Göring.
„Die EU-Kommission hat zwei Branchen vermischt – die Armaturen- und die Sanitärkeramikbranche. In der Sanitärkeramik haben nur unzureichend Ermittlungen stattgefunden, damit grenzt die Entscheidung für uns an Willkür“.
Villeroy & Boch ist den Vorwürfen der Kommission von Anfang an in allen anwaltlichen Stellungnahmen entgegengetreten und hat die Einstellung des Verfahrens gefordert.
Das Unternehmen wird jetzt Klage erheben.
Die behauptete Preiskoordinierung habe es nicht gegeben. Der Wettbewerb wurde nachweislich nicht beeinträchtigt und habe daher auch den Verbrauchern in keiner Weise geschadet. Damit dementiert Villeroy & Boch den Vorwurf, dass Kunden und Verbraucher zu hohe Preise gezahlt hätten.
„Wir beurteilen das Bußgeld als völlig ungerechtfertigt“, zeigt sich Göring über das verhängte Bußgeld empört – Villeroy & Boch müsste 71.531.000 EUR zahlen. Ausschlaggebend für die Höhe der Strafe ist letztendlich der Umsatz des Unternehmens. Die beschuldigten Sanitärkeramikhersteller (Roca, Laufen, Sanitec, Keramag, Sphinx, Allia, Duravit) sind im Kern den gleichen Vorwürfen ausgesetzt.
Bis eine rechtswirksame Entscheidung getroffen wird, kann der Bußgeldbescheid mit einer Bankbürgschaft bedient werden. Eine angemessene Rückstellung wird im Halbjahresabschluss gebildet, teilt man seitens Villeroy & Boch mit. Die Liquidität und das operative Geschäft sei in keiner Weise gefährdet.
EH