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22.02.2011
Erneuerbare Energie
Länderübergreifende NormenvielfaltDurchblick im Vorschriften-Dschungel für selbsttätig wirkende Freischaltstellen – wichtige Elemente bei Photovoltaikanlagen, BHKWs oder Windanlagen – schafft der nachfolgende Artikel von Gerald Koller.
Die Einspeisung von erneuerbarer Energie ins öffentliche Niederspannungsnetz durch Kleinkraftwerke, etwa Photovoltaikanlagen, Kleinwindkraftgeneratoren oder Blockheizkraftwerke, nimmt zu. Um die Netzsicherheit zu garantieren, muss der Übergang vom Kleinkraftwerk zum Niederspannungsnetz des Energieversorgungsunternehmens mit einer selbsttätigen Freischaltstelle überwacht werden. Die Freischaltstelle kontrolliert permanent Spannung, Frequenz sowie Inselbetrieb und trennt bei Stromausfall oder Störung im Netz des Energieversorgers binnen weniger Millisekunden das Kleinkraftwerk vom öffentlichen Netz.. Nur die sofortige Netztrennung verhindert unbeabsichtigte Einspeisungen ins öffentliche Netz und garantiert, dass das Wartungspersonal nicht gefährdet wird oder Verbraucher durch unzulässige Netzschwankungen Schaden nehmen. Auf Grund ihrer wichtigen Funktionen ist die selbsttätige Freischaltstelle strengen Richtlinien und Normen unterworfen. Diese Regelwerke sind von Land zu Land unterschiedlich und verlangen von den Herstellern für Überwachungskomponenten die ständige Auseinandersetzung mit dem aktuellen Normenstatus. Funktionale Sicherheit in Deutschland Für den deutschen Markt gelten die Technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB) vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie dem VDI. Das Regelwerk verweist wiederum auf die Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ aus dem Jahr 2001. Die Richtlinie beschreibt im Bereich „Anlagen unter 30 kW Anschlussleistung“ die Ausführung einer Schaltstelle mit Trennfunktion (ENS). Unter anderem ist festgelegt, dass die Freischaltstelle ein Prüfzertifikat – die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung – der Deutschen Unfallversicherung, auf Basis des Normenentwurfs E DIN VDE 0126 benötigt. Die gesamte Richtlinie wird jedoch derzeit überarbeitet. Seit 2006 gilt die Vornorm DIN V VDE 0126-1-1, die den Normenentwurf E DIN VDE 0126 ersetzt. Hier sind nun weitere Anforderungen an Freischaltstellen definiert. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang: Die Forderung nach “Funktionaler Sicherheit“. Das bedeutet, dass ein einzelner Fehler in der Schaltstelle nicht zum Verlust der Sicherheitsfunktionen führen darf und deshalb alle im Gerät auftretenden Fehler erkannt werden müssen. TELE hat dafür alle Komponenten der Freischaltstelle intern doppelt ausgeführt und misst jede Spannung zweimal. Zur Gewährleistung der Funktionalen Sicherheit wird laufend kontrolliert, ob beide Kanäle die selben Werte messen. Für seine funktional sichere Freischaltstelle hat TELE von der Deutschen Unfallversicherung nun die für den Einsatz im deutschen Raum vorgeschriebene Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten.
ÖVE/ÖNORM-Richtlinie in Österreich – Listung bei Enel in Italien In Österreich erstellt die E-Control sogenannte „Technische und Organisatorische Regeln“ (TOR) für Betreiber und Benutzer von Netzen. Hier wird im Kapitel „Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen“ beschrieben, welche Anlagen betroffen sind. Gleichzeitig wird weiterführend auf die ÖVE/ÖNORM E 2750 für Photovoltaikanlagen verwiesen. Außerdem findet sich ein Hinweis auf die Europanorm ÖVE/ÖNorm EN 50438 für Kleinst-KWK-Anlagen, die für sehr viele Länder gilt, allerdings durch unzählige Länderdifferenzierungen im Anhang keinen echten, europaweit normierenden Charakter hat.
EH |
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