08.02.2010
WEKA Praxis Seminar
Arbeitsrecht Update 2010
Das Praxis Seminar der WEKA-Akademie am 24. Februar 2010 im First BCC Millennium Tower in Wien informiert über die Themenbereiche "Krankenstände - was ist erlaubt, was nicht?" und "Höhere Effizienz und Auslastung durch flexible Arbeitszeitmodelle?".
Was tun bei Krankenstandmissbrauch durch den Dienstnehmer? Auf welche Informationen hat der Arbeitgeber bei Erkrankung eines Arbeitnehmers Anspruch? Welche Datenschutz-rechtlichen Fragen sind von Bedeutung? Antworten auf diese und viele andere Fragen erhalten Arbeitgeber bei Praxis Seminar „Arbeitsrecht Update 2010“ der WEKA-Akademie am 24. Februar im First BCC Millennium Tower, Handelskai 94-96 im 20. Bezirk.
Auch wenn sich die Wirtschaft erholt, besteht weiterhin die Herausforderung, wie Sie das Beschäftigungsniveau in Ihrem Unternehmen aufrecht erhalten bzw. fördern können. Eine Möglichkeit eröffnet sich durch Flexibilisierung der Arbeitszeit. Was machbar ist und wo rechtlich Grenzen gesetzt sind, diskutieren interessierte Teilnehmer am mit unseren Rechtsexperten.
Folgende Themen werden behandelt
- Darstellung der Rechtslage zum Thema: 1. Auf welche Informationen hat der Arbeitgeber bei Erkrankung eines Arbeitnehmers Anspruch? 2. Lange und wiederkehrende Krankenstände, Verdacht auf Krankenstandsmissbrauch - Welche Möglichkeiten geben Gesetze und Rechtsprechung dem Arbeitgeber?
- Darstellung von einschlägiger Judikatur (insb. auch zu § 8 AngG und § 4 EFZG) zu diesem Thema. Wie ist der Arbeitnehmer bei Erkrankung und Krankenstand in seiner persönlichen Sphäre und seinen persönlichen Interessen geschützt?
- Darstellung der Rechtslage, insbesondere auch: § 1 (§§ 6 bis 9) Datenschutzgesetz (Schutz persönlicher Daten), § 16 ABGB (Allgemeiner Persönlichkeitsschutz) und § 54 Ärztegesetz (Ärztegeheimnis) Art. 8 und 14 MRK
- Grundsätzliche Interessenskonflikte Arbeitgeber / Arbeitnehmer und Lösungsmöglichkeiten
- Rechtsgrundlagen:
- Überstundenarbeit – Mehrarbeit
- Flexibilisierung der Normalarbeitszeit
- Zeitguthaben – Abbau von Zeitguthaben: § 19f AZG
- Arbeitsbereitschaft – Rufbereitschaft – Reisezeit
Teilnahmegebühr
Paket: € 390,- (beide Teile) Arbeitsrecht Update 2010
Teil 1: € 290,- Krankenstände - was ist erlaubt, was nicht?
Teil 2: € 290,- Höhere Effizienz und Auslastung durch flexible Arbeitszeitmodelle?
Detaillierte Informationen (Anmeldung, Anreise, …) unter www.weka-akademie.at